{"id":1391,"date":"2024-05-23T13:51:22","date_gmt":"2024-05-23T13:51:22","guid":{"rendered":"https:\/\/cafm-systems.com\/?page_id=1391"},"modified":"2024-05-29T12:58:31","modified_gmt":"2024-05-29T12:58:31","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cafm-systems.com\/en_en\/agbs\/","title":{"rendered":"Terms and conditions"},"content":{"rendered":"<div id='av_section_1'  class='avia-section av-51qj-3ff3acbaba7378c10baa386c9bb3df1d main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  avia-bg-style-scroll container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1391'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<div  class='flex_column av-w013-78423a78ac3982014776f25d6c98b0d8 av_one_full  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div'     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-lumqlvq8-c43e0fa80862de3e712136b1a05fb980\">\n#top .av_textblock_section.av-lumqlvq8-c43e0fa80862de3e712136b1a05fb980 .avia_textblock{\nfont-size:18px;\n}\n<\/style>\n<section  class='av_textblock_section av-lumqlvq8-c43e0fa80862de3e712136b1a05fb980'   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock av_inherit_color'  itemprop=\"text\" ><h2><span class=\"s2\">GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF CAFM Systems GmbH<\/span><\/h2>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div>- These terms and conditions are only available in german. If you need a translation or have questions, please contact us. -<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div class=\"s4\">\n<p class=\"p2\"><b>1. Anwendungsbereich <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">1.1 Die nachstehenden Bedingungen (im folgenden als \u201eBedingungen\u201c oder \u201eAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c bezeichnet) gelten f\u00fcr alle Leistungen, Dienstleistungen, Werklieferungen und sonstigen Leistungen, welche die CAFM Systems GmbH (im folgenden CAFMS genannt) und ihre Gehilfen (Subunternehmer, Kooperationspartner) gegen\u00fcber dem Kunden\/Auftraggeber (im folgenden \u201eAG\u201c) erbringt.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.2 <span class=\"s2\">Der Geltung von Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen <\/span>und sonstiger Vertragsbedingungen des AG wird ausdr\u00fccklich widersprochen und deren Geltung wird f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Gesch\u00e4ft und f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen CAFMS und dem AG einvernehmlich ausgeschlossen. Sp\u00e4testens bei Inanspruchnahme von Leistungen von CAFMS akzeptiert der AG die Geltung der nachstehenden Vertragsbedingungen.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.3. Die Bedingungen gelten auch f\u00fcr etwaige Folgeauftr\u00e4ge als wirksam vereinbart.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.4 CAFMS ist berechtigt, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit zu \u00e4ndern. CAFMS wird den AG \u00fcber solche \u00c4nderungen durch Zusendung der ge\u00e4nderten AGB an die ihr zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der AG hat das Recht, dieser \u00c4nderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser \u00c4nderung kein Widerspruch des AG, wird von einer konkludenten Zustimmung zur \u00c4nderung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ausgegangen.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.5 Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechter-spezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. S\u00e4mtliche Geschlechter sind gleicherma\u00dfen angesprochen.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.6 Vertrags-, Bestell- und Gesch\u00e4ftssprache ist Deutsch.<\/p>\n<p class=\"p2\">1.7 Stehen diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit dem individuellen Angebot an den AG im Widerspruch, so gilt wie folgt: Die speziellere Regelung verdr\u00e4ngt die allgemeinere Regelung, wobei die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im Zweifel als die allgemeinere Regelung gilt.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>2. Leistungsumfang <\/b><\/p>\n<p class=\"p3\"><span class=\"s3\">2.1 <\/span>Die gegenst\u00e4ndlichen Bedingungen gelten f\u00fcr alle von CAFMS erbrachten Leistungen, insbesondere (aber nicht ausschlie\u00dflich) f\u00fcr:<\/p>\n<p class=\"p2\">Beratung (Consulting)<\/p>\n<p class=\"p2\">Moderation von Workshops<\/p>\n<p class=\"p2\">Ausarbeitung von Konzepten<\/p>\n<p class=\"p2\">Grob- und Detailanalysen der zu erbringenden Leistungen<\/p>\n<p class=\"p2\">Erstellung von Pflichtenheften und Spezifikationen f\u00fcr die Entwicklung<\/p>\n<p class=\"p2\">Durchf\u00fchrung von Designleistungen (Informationsarchitektur, Interfacedesign, Interaktionsdesign, etc.)<\/p>\n<p class=\"p2\">Erstellung von Individualsoftware<\/p>\n<p class=\"p2\">Bereitstellung oder Lizenzierung von (Standard-) Software<\/p>\n<p class=\"p2\">Konfiguration und Anpassung von (Standard-) Software<\/p>\n<p class=\"p2\">Vornahme von Tests (sowohl intern als auch gemeinsam mit dem AG)<\/p>\n<p class=\"p2\">Durchf\u00fchrung einer Systemabnahme<\/p>\n<p class=\"p2\">Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (evtl. Umstellungsunterst\u00fctzung)<\/p>\n<p class=\"p2\">Erstellung von Programm-, Administrator-, Endanwenderdokumentationen<\/p>\n<p class=\"p2\">Schulung von Administratoren und Endanwendern<\/p>\n<p class=\"p2\">Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte<\/p>\n<p class=\"p2\">Erwerb von Werknutzungsbewilligungen<\/p>\n<p class=\"p2\">Betrieb von Software inklusive Hosting, Monitoring und Support<\/p>\n<p class=\"p2\">Wartungsarbeiten<\/p>\n<p class=\"p2\">Durchf\u00fchrung des Projektmanagements<\/p>\n<p class=\"p2\">Durchf\u00fchrung des Qualit\u00e4tsmanagements<\/p>\n<p class=\"p2\">Laufende Abstimmungsgespr\u00e4che zwischen AG und CAFMS<\/p>\n<p class=\"p2\">Erstellung von Richtlinien, Betreiber Informationsanforderungen<\/p>\n<p class=\"p2\">Datenerfassung<\/p>\n<p class=\"p2\">Datenbearbeitung<\/p>\n<p class=\"p2\">3D Scans<\/p>\n<p class=\"p2\">2.2 <span class=\"s2\">Typischerweise erfolgt die konkrete Leistungsbeschreibung im entsprechenden Angebot von CAFMS<\/span>, welches von CAFMS in schriftlicher Form an den AG gerichtet ist. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil des an den AG gerichteten Angebotes.<\/p>\n<p class=\"p2\">Es wird darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Leistungen je nach dem individuellen Bedarf entsprechend abweichen k\u00f6nnen. Die in konkreten Angeboten enthaltene Leistungsbeschreibung oder ein allf\u00e4llig aufgrund dieser Leistungsbeschreibung erstelltes Pflichtenheft (Spezifikation) definiert nach dessen Annahme durch den AG den Vertragsinhalt. Dieser ist vom AG auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit in angemessener Frist zu \u00fcberpr\u00fcfen. CAFMS ist bem\u00fcht, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leitungsgegenstands zu ber\u00fccksichtigen. Der AG nimmt jedoch ausdr\u00fccklich zur Kenntnis, dass sp\u00e4ter ber\u00fccksichtigte \u00c4nderungsw\u00fcnsche und\/oder Erg\u00e4nzungen zu einer \u00c4nderung und\/oder Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.3 Sofern im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag nicht ausdr\u00fccklich anderes vorgesehen, ist CAFMS im Rahmen der Erstellung und Bereitstellung von Software-Produkten nicht verpflichtet, f\u00fcr den AG ein Benutzerhandbuch, eine Benutzerdokumentation, eine technische Dokumentation oder \u00e4hnliche Nebenleistungen zu erstellen und zu \u00fcbergeben. Dasselbe gilt f\u00fcr allf\u00e4llige Schulungsma\u00dfnahmen. Sollte der AG die Erbringung derartiger Nebenpflichten von CAFMS w\u00fcnschen, so werden die Vertragsparteien dar\u00fcber eine gesonderte Vereinbarung treffen.<\/p>\n<p class=\"p2\">2.4 Sofern im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag nicht ausdr\u00fccklich anderes vorgesehen, ist CAFMS im Rahmen der Erstellung und Bereitstellung von Softwareprodukten oder -programmen nicht verpflichtet, dem AG den jeweiligen Source-Code des Programms zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sollte der AG dies w\u00fcnschen, so k\u00f6nnen die Vertragsparteien, gegebenenfalls, dar\u00fcber eine gesonderte Vereinbarung treffen.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>3. Leistungsstornierung <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">3.1 Stornierungen der Leistungen von CAFMS sind nach Vertragsabschluss nur mit Zustimmung von CAFMS m\u00f6glich. Ist CAFMS mit einer Stornierung einer Leistung einverstanden, so ist CAFMS berechtigt, vom AG, neben den Aufwendungen und Kosten f\u00fcr die schon erbrachten Leistungen und Bem\u00fchungen, eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30% des Gesamtpreises (bezogen auf den Netto-Betrag) zu verlangen. Im Falle von Serviceleistungen gilt der verrechenbare Betrag bis zum ehest m\u00f6glichen vertraglichen K\u00fcndigungstermin als zu bezahlender Gesamtbetrag.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>4. Mitwirkungspflichten <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">4.1 Der AG ist verpflichtet, die zur Ausarbeitung und zur jeweiligen Projektabwicklung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Schnittstellen, Daten und andere Hilfsmittel CAFMS und ihren Gehilfen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dazu z\u00e4hlen insbesondere auch praxisgerechte, rechtskonforme Testdaten sowie<\/p>\n<p class=\"p2\">Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der AG zeitgerecht und auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n<p class=\"p2\">4.2 Zur m\u00f6glichst effizienten, \u00f6konomischen und termingerechten Abwicklung des Auftrags kommen der AG und CAFMS insbesondere \u00fcberein, dass:<\/p>\n<ul class=\"ul1\">\n<li class=\"li4\">der AG w\u00e4hrend der Projektphase alle Projektmitarbeiter erreichbar halten wird und diese jeweils im erforderlichen Ausma\u00df CAFMS jederzeit zur Verf\u00fcgung stellen wird;<\/li>\n<li class=\"li4\">der AG daf\u00fcr Sorge tr\u00e4gt, dass die im Rahmen des jeweiligen Auftrags notwendige Infrastruktur CAFMS und ihren Gehilfen voll funktionsf\u00e4hig zur Verf\u00fcgung steht (insbesondere die Software etwaiger dritter Softwareanbieter);<\/li>\n<li class=\"li2\">der AG, CAFMS und ihren Gehilfen Zugang zu allen zum erfolgreichen Ablauf des Projekts erforderlichen Daten und Schnittstellen erm\u00f6glicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"p2\">4.3 <span class=\"s2\">Die Kosten und Aufwendungen aufgrund von Verz\u00f6gerungen<\/span>, die auf eine Verletzung der in Absatz 4.1 und Absatz 4.2 aufgez\u00e4hlten Mitwirkungspflichten des AG zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, tr\u00e4gt allein der AG. Unterbleiben die in Absatz 4.1 und Absatz 4.2 angef\u00fchrten Mitwirkungspflichten des AG, so ist CAFMS berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 10 Werktagen zur Nachholung der Mitwirkungspflichten, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die Leistungstermine f\u00fcr CAFMS werden in demselben Ausma\u00df wie die Verz\u00f6gerungen des AG erstreckt (Absatz 6). Der AG haftet \u00fcberdies f\u00fcr jeden aus der Verz\u00f6gerung \/ Unterlassung der Mitwirkungspflichten resultierenden Schaden und hat CAFMS allen aufgrund der Verz\u00f6gerung \/ Unterlassung entstandenen Aufwand zu ersetzen.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>5. Preise und Zahlungsbedingungen <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">5.1 Die Preise f\u00fcr Leistungen von CAFMS werden grunds\u00e4tzlich projektbezogen (d.h. individuell f\u00fcr die angeforderte Leistung oder das angeforderte Projekt) berechnet und im jeweiligen Angebot von CAFMS angef\u00fchrt bzw. im Vertrag zwischen dem AG und CAFMS schriftlich festgelegt.<\/p>\n<p class=\"p2\">5.2 Sollte nichts gesondert vereinbart werden, so gilt folgendes:<\/p>\n<p class=\"p2\"><span class=\"s2\">Die Preise verstehen sich in Euro und sind exklusive Umsatzsteuer<\/span>. Die Zahlungen sind grunds\u00e4tzlich nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Abnahme bzw. bei Unterbleiben der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abnahme durch den AG binnen 20 Werktage nach Erhalt der Fertigstellungsmeldung durch CAFMS (Absatz 7), jedoch ohne Abzug f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug des AG ist CAFMS berechtigt, s\u00e4mtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen und n\u00fctzlichen Einschreitens von Inkassounternehmen und Rechtsanw\u00e4lten, sowie bank\u00fcbliche Verzugszinsen in der H\u00f6he von mindestens 9,2% \u00fcber dem aktuellen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zus\u00e4tzlich zu errechnen.<\/p>\n<p class=\"p2\">Bei Zahlungsverzug ist CAFMS weiters berechtigt, ihre Leistungen nach schriftlicher Verst\u00e4ndigung des AG bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung auszusetzen bzw. zur\u00fcckzubehalten. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegen\u00fcber CAMFS und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, von CAFMS nicht anerkannter, M\u00e4ngel durch den AG ist ausgeschlossen. Der AG ist verpflichtet, f\u00fcr den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten zu sorgen und CAFMS allf\u00e4llige \u00c4nderungen in angemessener Frist bekannt zu geben.<\/p>\n<p class=\"p2\">5.3. Sollte nichts gesondert vereinbart werden, so ist CAFMS berechtigt, 25 % des vermutlichen Gesamtbetrages unmittelbar bei Vertragsabschluss (im Voraus) in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p class=\"p2\">5.4. CAFMS ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt nach Ank\u00fcndigung von drei Monaten zu erh\u00f6hen, sofern es daf\u00fcr nachvollziehbare Gr\u00fcnde gibt. Zus\u00e4tzlich dazu, ist CAFMS einmal pro Jahr berechtigt, das Entgelt an den aktuellen \u00f6sterreichischen Verbraucherpreisindex (Referenz ist der \u00f6sterreichische<\/p>\n<p class=\"p2\">Verbraucherpreisindex verlautbart auf der Website der Statistik Austria zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) anzupassen.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>6. Termine und Verzug <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">6.1 CAFMS ist bem\u00fcht, die zwischen CAFMS und dem AG einvernehmlich festgesetzten Termine fristgerecht einzuhalten. Dies hat allerdings zur Voraussetzung, dass die in Absatz 4 angef\u00fchrten Mitwirkungspflichten vom AG fristgerecht erf\u00fcllt werden und sich der AG nicht in Zahlungsverzug (Absatz 5) befindet.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.2 <span class=\"s2\">Der AG ist nur berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn <\/span>der Verzug auf alleinigem Verschulden von CAFMS (bzw. ihrer Gehilfen) beruht und von CAFMS (bzw. ihren Gehilfen) zu vertreten ist. Der Verzug nicht auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die der AG zu vertreten hat (vgl. insbesondere Absatz 4 und Absatz 5). Der AG, CAFMS unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur nochmaligen Leistungserbringung schriftlich (mittels eingeschriebenem Brief oder mit digitaler Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehenem Email) aufgefordert hat und CAFMS nicht binnen 20 Werktagen nach der Aufforderung durch den AG der Leistungspflicht in wesentlichen Teilen nachgekommen ist.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.3 Der AG ist keinesfalls berechtigt vom gesamten Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn CAFMS blo\u00df mit Teilterminen in Verzug ist.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.4 Die vorstehenden Verzugsfolgen treten generell erst bei einer \u00dcberschreitung der Leistungsfrist von mehr als 20 Werktagen ein.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.5 H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie alle sonstigen Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeiten von CAFMS liegen und zu einer Verz\u00f6gerung der Leistungen von CAFMS f\u00fchren, berechtigen den AG in keinem Fall zum Vertragsr\u00fccktritt. CAFMS ist in diesem Fall berechtigt, nach Wahl vom Vertrag abzugehen oder eine neue angemessene Lieferfrist nach Wegfall der Verz\u00f6gerungsgr\u00fcnde festzusetzen.<\/p>\n<p class=\"p2\">6.6 Sofern nicht explizit schriftlich zwischen AG und CAFMS vereinbart, ist ein Ersatz eines allf\u00e4lligen Verzugsschadens des AG ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>7. Abnahme und Gew\u00e4hrleistung sowie Updates und Upgrades <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">7.1 Der Umfang der Gew\u00e4hrleistungspflichten von CAFMS richtet sich nach der im konkreten Angebot von CAFMS vorgenommenen und vom AG best\u00e4tigten (Absatz 2) Leistungsbeschreibung bzw. nach dem aufgrund dieser Leistungsbeschreibung erstellten Pflichtenheft (Spezifikation) oder Vertrag. Soweit Gegenstand der Leistungen von CAFMS (bzw. ihrer Gehilfen) die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Entwicklungen ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung nur auf diese \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Allf\u00e4llige Gew\u00e4hrleistungspflichten f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Entwicklung leben dadurch nicht wieder auf.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.2 Werden von CAFMS Dienstleistungen (z.B. Beratung, Vornahme von Tests, Wartungsarbeiten, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, Schulung, Projektmanagement) geschuldet, so ist CAFMS nicht zur Herstellung eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgem\u00e4\u00df ist bei der Erbringung derartiger Dienstleistungen auch jegliche Erfolgshaftung von CAFMS bzw. jede Gew\u00e4hr f\u00fcr die Herstellung eines bestimmten Erfolgs ausgeschlossen. Anderes gilt nur dann, wenn im Einzelfall von CAFMS die Erbringung eines bestimmten Leistungserfolgs ausdr\u00fccklich schriftlich zugesagt wird.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.3 CAFMS betreibt angebotene Dienste unter dem Gesichtspunkt angemessener Sorgfalt, Zuverl\u00e4ssigkeit und Verf\u00fcgbarkeit. CAFMS \u00fcbernimmt jedoch keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass bereitgestellte Dienste ohne Unterbrechung zug\u00e4nglich sind, dass die gew\u00fcnschten Verbindungen immer hergestellt werden k\u00f6nnen oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.4 CAFMS haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom AG besch\u00e4ftigten dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des AG, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. F\u00fcr vom AG benutzte Software, die als \u201ePublic Domain\u201c oder als \u201eShareware\u201c klassifiziert ist, \u00fcbernimmt CAFMS keine wie auch immer geartete Gew\u00e4hr. Der AG verwendet diese Software auf eigene Gefahr, best\u00e4tigt die Nutzungsbestimmungen und allf\u00e4llige Lizenzregelungen einzuhalten und CAFMS diesbez\u00fcglich v\u00f6llig Schad- und klaglos zu halten. CAFMS leistet in jedem Fall keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die von CAFMS entwickelten Leistungen (wie insbesondere der jeweils erstellte Programmcode) mit anderen Programmen und sonstigen Entwicklungen des AG kompatibel sind.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.5 Die Beweislast daf\u00fcr, dass ein Mangel einer Leistung von CAFMS und ihren Gehilfen auf ein Verhalten von CAFMS bzw. ihren Gehilfen und nicht auf das Verhalten des AG oder das Verhalten Dritter zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, tr\u00e4gt der AG.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.6 Die von CAFM entwickelte Software kann, neben propriet\u00e4re Softwarekomponenten auch gegebenenfalls Open-Source-Software-Komponenten (nachfolgend &#8222;OSS-Komponenten&#8220;) enthalten. Hinsichtlich der OSS-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der OSS-Lizenzgebers. CAFM ist nicht Vertragspartnerin des AG in Bezug auf die OSS-Komponenten und kann f\u00fcr diese nicht haftbar gemacht werden. Auf Nachfrage des AG wird diesem eine Aufstellung der eingesetzten OSS-Komponenten (in der Form einer Software Bill of Material) zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.7 Bei Software-Anwendungen Dritter (in der Folge \u201eTHIRD-PARTY-KOMPONENTEN\u201c) ist die CAFM nicht Lizenzgeberin der Software. Die CAFM ist nicht in das Lizenzverh\u00e4ltnis zwischen dem AG und dem Softwarehersteller\/Lizenzgeber der THIRD-PARTY-KOMPONENTEN eingebunden. F\u00fcr THIRD-PARTY-KOMPONENTEN \u00fcbernimmt die CAFM keinerlei Haftung und\/oder Garantie und\/oder Gew\u00e4hrleistung.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.8 Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten (THIRD-PARTY-KOMPONENTEN) best\u00e4tigt der AG die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software-Lizenzbestimmungen und erkl\u00e4rt, diese Bestimmungen (zB Enduser-License-Agreement) auch einzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn zur Erf\u00fcllung der Verpflichtungen von CAFMS lizensierte Software von Dritten zugekauft, sonst wie eingesetzt oder adaptiert wird.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.9 Nach der Fertigstellung eines Projekts bzw. Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen durch CAFMS gibt CAFMS dem AG bekannt, dass die Leistungen abnahmebereit sind (Fertigstellungsmeldung). Ab diesem Zeitpunkt ist der AG verpflichtet die Leistungen von CAFMS binnen 10 Werktagen (Testzeit) auf ihre Betriebstauglichkeit bzw. sonstige M\u00e4ngel zu pr\u00fcfen. Allf\u00e4llige M\u00e4ngel hat der AG in ein von CAFMS vorgefertigtes Abnahmeprotokoll einzutragen und dieses CAFMS unverz\u00fcglich zu \u00fcbermitteln. Kommt der AG dieser Test- und R\u00fcgepflicht nicht binnen 10 Werktagen nach, so gilt die Leistung als ordnungsgem\u00e4\u00df abgenommen und der AG hat keine Anspr\u00fcche wegen einer allf\u00e4lligen Schlechterf\u00fcllung von CAFMS. Die Leistungen von CAFMS gelten auch dann als ordnungsgem\u00e4\u00df abgenommen, wenn diese vom AG \u2013 aus welchem Grund auch immer \u2013 vor einer formellen Abnahme im Echtbetrieb eingesetzt werden.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.10 Treten w\u00e4hrend der Testzeit M\u00e4ngel auf, die die Funktionst\u00fcchtigkeit des Leistungsgegenstands oder dessen Gebrauchstauglichkeit wesentlich beeintr\u00e4chtigen (wesentliche M\u00e4ngel), so ist CAFMS verpflichtet, diese M\u00e4ngel binnen einer angemessenen Frist zu beheben. Die Testzeit und die Zeit zur M\u00e4ngelbehebung gilt nicht als Leistungsverzug von CAFMS. Nach erfolgter Verbesserung erfolgt eine neuerliche Abnahme. Sollte die Vornahme der Verbesserung f\u00fcr<\/p>\n<p class=\"p2\">CAFMS nicht tunlich sein, so ist CAFMS nach ihrer freien Wahl berechtigt, dem AG eine angemessene Preisreduktion zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.11 Andere M\u00e4ngel (unwesentliche M\u00e4ngel) berechtigen den AG nicht zur Verweigerung der Abnahme. CAFMS wird diese M\u00e4ngel w\u00e4hrend einem zwischen CAFMS und dem AG einvernehmlich festgelegten Zeitraum beheben. Sollte die Vornahme der Verbesserung f\u00fcr CAFMS nicht tunlich sein, so ist CAFMS nach ihrer freien Wahl berechtigt, dem AG eine angemessene Preisreduktion zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.12 Durch die Abnahme best\u00e4tigt der AG die inhaltliche und ablauftechnische Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit, gesetzlichen Konformit\u00e4t sowie die Vollst\u00e4ndigkeit der von CAFMS (bzw. ihren Gehilfen) geschuldeten Leistungen nach der in der jeweiligen Vereinbarung vorgenommenen Leitungsbeschreibung bzw. nach dem aufgrund dieser Leistungsbeschreibung erstellten Spezifikation oder Vertrag. Die Bestimmungen der M\u00e4ngelr\u00fcgeobliegenheit nach \u00a7 377 UGB gelangen zur Anwendung.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.13 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Kalendermonate und l\u00e4uft ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen durch den AG.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.14 Beim Auftreten von M\u00e4ngeln innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist verpflichtet sich CAFMS zur Verbesserung der Leistung innerhalb angemessener Frist. <span class=\"s2\">Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Software-Produkte beschr\u00e4nkt sich grunds\u00e4tzlich auf reproduzierbare M\u00e4ngel in der Programmfunktion<\/span>. Sollte die Vornahme der Verbesserung f\u00fcr CAFMS nicht tunlich sein, so ist CAFMS nach ihrer freien Wahl berechtigt, dem AG eine angemessene Preisreduktion zu gew\u00e4hren. Der AG ist au\u00dferdem nicht berechtigt, die Kosten einer Ersatzvornahme zur M\u00e4ngelbeseitigung durch Dritte CAFMS zu verrechnen.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.12 Allf\u00e4llige Leistungen f\u00fcr Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Beseitigung von Fehlern, M\u00e4ngeln oder St\u00f6rungen, welche nicht von der CAFMS zu vertreten sind, werden von CAFMS gegen Berechnung des damit verbundenen Aufwandes laut jeweils geltendem Stundensatz durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.13 Die Rechte des AG aus der Gew\u00e4hrleistung sowie die Anspr\u00fcche aus einer Preisminderung oder Vertragsaufl\u00f6sung verj\u00e4hren drei Monate nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist.<\/p>\n<p class=\"p2\">7.14 CAFMS ist berechtigt, Probleme anhand f\u00fcr den Kunden technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen (\u201eWorkaround\u201c).<\/p>\n<p class=\"p2\">7.15 Sofern vertraglich nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Upgrades nicht von CAFMS geschuldet. Upgrades meinen eine Erweiterung der Funktionsf\u00e4higkeit der gelieferten oder bereitgestellten Software.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>8. Haftung und Schad- und Klagloserkl\u00e4rung <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">8.1 CAFMS \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, Anspr\u00fcche oder Kosten jeglicher Art einschlie\u00dflich Folgesch\u00e4den, mittelbarer oder zuf\u00e4lliger Sch\u00e4den sowie f\u00fcr entgangenen Gewinn bzw. entgangene Ersparnisse, des Verlusts von Daten, der Gesch\u00e4ftsunterbrechung oder anderer kommerzieller Sch\u00e4den oder Verluste, auch wenn ein Vertreter von CAFMS \u00fcber die M\u00f6glichkeit solcher Verluste, Sch\u00e4den oder Anspr\u00fcche unterrichtet war.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.2 Die vorstehenden Einschr\u00e4nkungen und Ausschl\u00fcsse gelten im gesamten, in ihrer Gerichtsbarkeit gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang. Die Haftung von CAFMS im Rahmen dieses Vertrages ist in jedem Fall auf Sch\u00e4den durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit Vorsatz und Absichtlichkeit seitens CAFMS und auf den folgenden Betrag begrenzt:<\/p>\n<p class=\"p2\">Bei einmaligen Leistungen durch CAFMS, insbesondere Softwareentwicklung, auf eine Schadenspauschale von h\u00f6chstens 10 % der Auftragssumme. Bei laufenden Leistungen durch CAFMS, insbesondere Softwarelizenzierung und -betrieb, auf h\u00f6chstens den vom AG in den letzten 6 Monaten (aliquot) entrichteten Betrag.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.2.1. Die Haftung der CAFM f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den ist zur G\u00e4nze ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.3 Die Geltendmachung eines \u00fcber die in Absatz 8.2 angef\u00fchrten Betr\u00e4ge hinausgehenden Schadens ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.4 CAFMS haftet nicht f\u00fcr den Inhalt \u00fcbermittelter Daten oder f\u00fcr den Inhalt von Daten, die durch Dienste vom AG zug\u00e4nglich sind. Der AG verpflichtet sich gegen\u00fcber CAFMS, sich bei der Nutzung der von CAFMS angebotenen Dienste und Datenleitungen an die \u00f6sterreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Der AG ist verpflichtet, diese Verpflichtungen wiederum seinen Kunden oder Verwendern aufzuerlegen und alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. CAFMS beh\u00e4lt sich jedoch vor, den Transport von Daten oder Diensten, die den \u00f6sterreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, \u00fcbernimmt jedoch diesbez\u00fcglich keine Verpflichtung. Der AG verpflichtet sich, diese Regelungen einzuhalten und CAFMS diesbez\u00fcglich v\u00f6llig schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.5 Die vereinbarten Haftungsbeschr\u00e4nkungen (sowohl dem Grunde als auch der H\u00f6he nach) gelten auch f\u00fcr etwaige eingesetzte Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.6 Gesetzliche Aktualisierungspflichten von gelieferter Software werden zur G\u00e4nze ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.7 CAFM schuldet keine Updates f\u00fcr Software-Version, die seit mehr als drei Jahren nicht mehr angeboten werden. Dazu ein Beispiel zu besseren Veranschaulichung. Eine Software wurde in der Revisionsnummer 1045. zuletzt am 30.6.2022 gegen\u00fcber einem Kunden angeboten. Ab dem 30.6.2025 sind keine Updates der Revisionsnummer 1045\u2026\u2026. mehr geschuldet.<\/p>\n<p class=\"p2\">8.8 Der AG verpflichtet sich, CAFMS von jedem Schaden freizuhalten, der durch die vom AG in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Klagen wegen \u00fcbler Nachrede, Beleidigung oder Kreditsch\u00e4digung, in Verfahren nach dem Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und\/oder Kreditsch\u00e4digung.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>9. Werknutzung und Eigentumsvorbehalt sowie Audit-Klausel <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">9.1 CAFMS gew\u00e4hrt dem AG ein nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares, nicht zur Unterlizenzierung berechtigendes Nutzungsrecht (im Sinne einer Werknutzungsbewilligung nach \u00a7 24 Abs 1 erster Satz UrhG) an den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Programmen, Leistungen oder Services und allen mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden sonstigen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken wie Konzepten, Verfahren, Innovationen, Logos, CI\/CD, Animationen, Illustrationen, Fotos oder Grafiken samt dazugeh\u00f6riger Dokumentation. Das exklusive Werknutzungsrecht (im Sinne des \u00a7 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) verbleibt stets bei CAFMS, sofern nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das zeitliche Nutzungsrecht richtet sich nach der konkreten Vertragsvereinbarung. Im Zweifel ist das Nutzungsrecht auf die Dauer der Vertragsbeziehung beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.2 Der AG erwirbt erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung diese Bewilligung zur Nutzung der von CAFMS und ihren Gehilfen im Rahmen des jeweiligen Projekts erstellten Entwicklungen oder Leistungen. Durch die Mitwirkung des AG bei der Herstellung von Software erwirbt dieser keine \u00fcber<\/p>\n<p class=\"p2\">die nachstehenden Bestimmungen hinausgehende Rechte. Der Umfang der Werknutzungsbewilligung richtet sich nach den nachstehenden Abs\u00e4tzen 9.3 bis 9.6.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.3 Die Werknutzungsbewilligung an den von CAFMS und ihren Gehilfen erstellten Entwicklungen und Leistungen kann der AG ohne Zustimmung von CAFMS nicht auf Dritte (dazu z\u00e4hlen insbesondere auch Schwester-, Tochter- oder Enkelgesellschaften) \u00fcbertragen. Sollte der AG eine hiervon abweichende Regelung w\u00fcnschen, so werden die Vertragsparteien dar\u00fcber eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung treffen.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.4 Der AG ist vorbehaltlich einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vereinbarung berechtigt,<\/p>\n<p class=\"p2\">die von CAFMS erstellten Entwicklungen ausschlie\u00dflich in seinem Betrieb \/ Unternehmen zu rein betrieblichen Zwecken zu verwenden. Der AG bzw. von ihm beauftragte Dritte sind insbesondere nicht berechtigt, funktionale \u00c4nderungen in den von CAFMS erstellten Entwicklungen vorzunehmen. Der AG haftet gegen\u00fcber CAFMS f\u00fcr jeden aufgrund der nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Benutzung hervorgerufenen Schaden;<\/p>\n<p class=\"p2\">Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke f\u00fcr Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herzustellen, soweit dies f\u00fcr die Benutzung der von CAFMS erstellten Entwicklungen notwendig ist.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.5 Der AG ist nicht berechtigt, die Software zu \u00fcbersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren, sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht. Ben\u00f6tigt der AG Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t der Software mit anderen Computerprogrammen unerl\u00e4sslich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an CAFMS zu richten.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.6 S\u00e4mtliche dem AG von CAFMS bzw. ihren Gehilfen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung \u00fcberlassene Software, Softwareteile, Source-Code des Programms, Dienste, Dienstelemente, Daten und Unterlagen, Dokumentationen, Benutzerhandb\u00fccher, Pflichtenhefte, Datentr\u00e4ger oder \u00e4hnliches bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospektabbildungen und dergleichen stets geistiges und tats\u00e4chliches Eigentum von CAFMS. Jede Verwertung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Ver\u00f6ffentlichung und Vorf\u00fchrung oder sonstige Verwertung bzw. sonstiger Gebrauch sind ausgeschlossen bzw. bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von CAFMS.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.7 Kennzeichnungen der von CAFMS erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder \u00e4hnliches d\u00fcrfen nicht entfernt, ver\u00e4ndert oder unkenntlich gemacht werden.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.8 CAFMS hat die M\u00f6glichkeit, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der von ihr gelieferten oder bereitgestellten Software zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unabh\u00e4ngig davon, kann CAFMS vom AG einen Nachweis verlangen, wonach diese Software lizenz-, und rechtskonform genutzt wird. Anfragen im Zusammenhang mit der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung dieser Software m\u00fcssen wahrheitsgem\u00e4\u00df beantwortet werden.<\/p>\n<p class=\"p2\">9.9 CAFMS ist berechtigt, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der von ihr gelieferten oder bereitgestellten Software durch den AG oder diesem zuzurechnende Personen jederzeit nach mindestens 14t\u00e4giger Ank\u00fcndigung vor Ort oder aber remote zu \u00fcberpr\u00fcfen (Lizenz-Audit). CAFM kann sich dabei eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftspr\u00fcfers oder Rechtsanwalts bedienen. CAFMS wird dabei Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche Interessen des AG bestm\u00f6glich respektieren. Das Audit wird unter Schonung der operativen T\u00e4tigkeit des AG zu ordentlichen Gesch\u00e4ftszeiten abgehalten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten tr\u00e4gt jede Partei selbst. Der AG ist verpflichtet, der CAFMS die f\u00fcr diese Zwecke erforderlichen Information zur Verf\u00fcgung zu stellen und im Zuge des Lizenz-Audits mit CAFMS zu kooperieren. Widrigenfalls ist CAFMS zu einer Zur\u00fcckbehaltung ihrer Leistungen berechtigt. Dies geschieht unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsanspr\u00fcche.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>10. Geheimhaltung, Datenschutz und Referenznennung <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">10.1 Der AG ist verpflichtet, alle ihm im Zuge des Projekts zugekommenen Informationen von CAFMS bzw. den von CAFMS besch\u00e4ftigten Gehilfen geheim zu halten und durch angemessene Geheimhaltungsma\u00dfnahmen im Sinne des \u00a7 26b Abs 1 Z 3 UWG zu sch\u00fctzen. Dem AG ist es untersagt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Der AG haftet CAFMS f\u00fcr jeden daraus entstehenden Schaden.<\/p>\n<p class=\"p2\">10.2 Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Gesch\u00e4ftspartner ist im zur Erf\u00fcllung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, gesetzlicher Verpflichtungen und aufgrund \u00fcberwie-gend berechtigter Interessen im erforderlichen Ausma\u00df erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b, lit c und f DSGVO).<\/p>\n<p class=\"p2\">10.3 CAFMS macht weiters darauf aufmerksam, dass Daten des AG aufgrund berechtigter Interessen f\u00fcr Werbezwecke verarbeitet werden k\u00f6nnen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der AG kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).<\/p>\n<p class=\"p2\">10.4 CAFMS ist berechtigt, auf die Tatsache der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem AG durch einen Hinweis auf seiner Website oder anderen Marketing-\/Gesch\u00e4ftsunterlagen hinzuweisen. CAFMS ist berechtigt, in diesem Zusammenhang das Logo des AG zu verwenden. Dieses Recht besteht auch \u00fcber das Vertragsverh\u00e4ltnis hinaus.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>11. Vertragsdauer und K\u00fcndigung <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">11.1 Sofern in Angeboten bzw. Vertr\u00e4gen nicht anderes vorgesehen, sind alle Vertr\u00e4ge die Leistungen von CAFMS oder ihren Gehilfen umfassen, auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. <span class=\"s2\">Das Vertragsverh\u00e4ltnis kann von CAFMS oder dem AG unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende jedes Quartals gek\u00fcndigt werden<\/span>. Ma\u00dfgeblich ist das Datum des Einlangens der K\u00fcndigung bei CAFMS bzw. beim AG. Die K\u00fcndigung hat jedenfalls schriftlich mittels eingeschriebenem Brief oder mit digitaler Signatur versehenem Email zu erfolgen.<\/p>\n<p class=\"p2\">11.2 CAFMS ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen f\u00fcr den AG unverz\u00fcglich und ohne Ank\u00fcndigung zu unterbrechen bzw. den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen (Sonderk\u00fcndigungsrecht), wenn<\/p>\n<p class=\"p6\">der AG in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von CAFMS rechtswidrige T\u00e4tigkeiten setzt oder rechtswidrige Informationen verbreitet oder durch Dritte setzen oder verbreiten l\u00e4sst;<\/p>\n<p class=\"p6\">der AG wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die dem Schutz Dritter dienen, verletzt;<\/p>\n<p class=\"p6\">\u00fcber das Verm\u00f6gen des AG ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Verm\u00f6gens abgewiesen wird;<\/p>\n<p class=\"p2\">der AG mit seiner Zahlungspflicht auch noch 30 Werktage nach erfolgter zweifacher Mahnung im Verzug ist.<\/p>\n<p class=\"p2\">11.3 Das zwingende Recht auf au\u00dferordentliche K\u00fcndigung bleibt den Vertragsparteien unbenommen.<\/p>\n<p class=\"p2\"><b>12. Sonstiges <\/b><\/p>\n<p class=\"p2\">12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und CAFMS unterliegen \u00f6sterreichischem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"p2\">12.2 F\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes in Wien (1. Bezirk) vereinbart.<\/p>\n<p class=\"p2\">12.3 \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen, Stornierungen, der berechtigte R\u00fccktritt von zwischen CAFMS und dem AG bestehenden Vertr\u00e4gen und Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftlichkeit in Papierform bzw. der \u00dcbermittlung mittels eingeschriebenem Brief oder mit digitaler Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehenem Email. Im sonstigen Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen CAFMS und dem AG ist es zur Rechtsg\u00fcltigkeit von Handlungen auch m\u00f6glich, dass die Vertragsparteien mittels anderer elektronischer Medien kommunizieren. M\u00fcndliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht.<\/p>\n<p class=\"p2\">12.4 F\u00fcr den Fall der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen kommen CAFMS und der AG \u00fcberein, diese einvernehmlich durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen oder sonst einen interessengerechten rechtlichen wirtschaftlichen Ausgleich zu erwirken. <span class=\"s2\">Die Ung\u00fcltigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ber\u00fchrt nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen<\/span>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/section><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1391","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGBs - 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